Die erforderliche Zinkschichtdicke ist in der NEN-EN-ISO 1461:2009 – Feuerverzinkte Beschichtung von Eisen- und Stahlerzeugnissen – Spezifikationen und Prüfverfahren“ beschrieben. (Es sei denn, die betroffenen Parteien haben etwas anderes vereinbart).
Die Schichtdicke hängt unter anderem von der Materialstärke und der Materialzusammensetzung der Stahlerzeugnisse ab. So gilt z. B. ab einer Materialstärke von 6 mm eine Mindestzinkschichtdicke von 70 µm, bei einem Mittelwert von mindestens 85 µm. Höchstwerte sind nicht angegeben. Bei Stahlzusammensetzungen, die reaktive Elemente wie Silizium und/oder Phosphor enthalten, können aufgrund des Wachstums von Zinklegierungsschichten höhere Werte festgestellt werden. Infolgedessen kann sich auch das Aussehen der Zinkschicht unterscheiden (z. B. stumpfes Grau anstelle von glänzendem Silbergrau). Das richtige Messverfahren und die erforderlichen Schichtdicken für andere Materialstärken entnehmen Sie bitte der genannten Norm. Für schleuderverzinkte Bauteile gelten andere Schichtdicken, die auch in dieser Norm erwähnt werden, wir verweisen auf die NEN 5254:2003 – „Die industrielle Anwendung organischer Beschichtungen auf feuerverzinkten oder sherardisierten Produkten (Duplex-System)“. Diese Norm regelt die Vereinbarungen zwischen dem Kunden, dem Verzinkungsunternehmen (oder Sherardisierungsunternehmen) und dem Verarbeiter der organischen Beschichtung. Außerdem werden zusätzliche Qualitätsanforderungen an den Zinküberzug, die Vorbehandlung und die organische Beschichtung beschrieben.